Erdbestattung
Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Sarges auf dem Friedhof. Vor der Beisetzung kann eine Trauerfeier erfolgen. Die Trauerfeier findet in der Regel auf dem Friedhof statt, kann aber auch auf Wunsch der Angehörigen in der Kapelle des Bestattungsinstitutes durchgeführt werden. Die Trauerfeier und eine anschließende Beisetzung des Sarges nennt man Beerdigung.
Bestattungspflicht und Friedhofszwang
Unter der Bestattungspflicht versteht man, dass die nächsten Angehörigen verpflichtet sind, für die Bestattung zu sorgen und nach Auffinden der/des Verstorbenen sie/ihn sicher aufzubewahren bis der Arzt und der Bestatter kommen.
Friedhofszwang besagt, dass eine/ein Verstorbene(r) in Deutschland mit Sarg oder als Asche in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden muss.
Ausnahmen sind:
- die Seebestattung
- die Urnenbeisetzung im RuheForst oder Friedwald
- die Überführung ins Ausland (z. B. ist es in den USA möglich eine Urne zu Hause aufzubewahren)
- die Zurverfügungstellung des Körpers für die Anatomie. Die spätere Bestattung wird dann durch das Labor veranlasst
Jeder sollte für sich selbst entscheiden, zu welcher Bestattungsart er sich entschließt. Dazu ist es aber bestimmt nicht ausreichend, sich nur einmal auf den Friedhöfen umzusehen und sich die verschieden Grabanlagen und Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen. Wer weiß, vielleicht lassen wir uns in zehn, zwanzig oder fünfzig Jahren auf dem Mond bestatten.
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